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   FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02   

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https://dejure.org/2006,8274
FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02 (https://dejure.org/2006,8274)
FG Saarland, Entscheidung vom 07.02.2006 - 1 K 330/02 (https://dejure.org/2006,8274)
FG Saarland, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 1 K 330/02 (https://dejure.org/2006,8274)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufwendungen von Belegärzten für die Sanierung des Operationsbereichs einer Klinik als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder zu aktivierende Herstellungskosten

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Herstellungs-, Anschaffungs- und Erhaltungsaufwand bei komplexen Betriebsvorrichtungen (§§ 6, 7 EStG; § 68 Abs. 2 BewG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung von Betriebsvorrichtungen als selbstständige Wirtschaftsgüter auch wenn sie wesentlicher Bestandteil eines fremden Grundstücks sind; Zugehörigkeit zum OP-Bereich eines Krankenhauses; OP-Bereich als einheitliches Wirtschaftsgut; Anteilige Umlage eines der Höhe ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 § 7; BewG § 68 Abs. 2
    Herstellungskosten; Anschaffungskosten; Erhaltungsaufwand; Betriebsvorrichtung; Zuschuss

  • datenbank.nwb.de

    Herstellungskosten - Anschaffungskosten - Erhaltungsaufwand - Betriebsvorrichtung - Zuschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 874
  • EFG 2006, 875
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 09.08.2001 - III R 43/98

    Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
    Entscheidend ist, ob die Gegenstände von ihrer Funktion her unmittelbar zur Ausübung des Gewerbes genutzt werden (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 9. August 2001 III R 43/98, BStBl. II 2002, 100; vom 5. September 2002 III R 8/99, BStBl. II 2002, 877).

    Die Betriebsvorrichtung "OP-Bereich" ist kein einheitliches Wirtschaftsgut; zu Zwecken der einkommensteuerlichen Bilanzierung bzw. sofortigen Abzugsfähigkeit sind vielmehr die ihm dienenden einzelnen Wirtschaftsgüter zu betrachten, soweit solche unterscheidbar sind (s. BFH vom 9. August 2001 a.a.O.).

    Auszunehmen hiervon ist die neue Lüftungsanlage, die bereits ihrerseits die Voraussetzungen einer Betriebsvorrichtung erfüllt (s. dazu BFH vom 7. März 2002 III R 13/99, BStBl. II 2002, 433; vom 9. August 2002 III R 43/98, BStBl. II 2002, 100).

  • BFH, 27.06.2001 - I R 45/97

    Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten

    Auszug aus FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
    Im Urteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BStBl. II 2003, 121 führe der BFH aus (Bl. 5 f.):.

    Der Entscheidungsfall unterscheidet sich insofern wesentlich von dem, der dem Urteil des BFH vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BStBl. II 2003, 121 zugrunde liegt.

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
    Der BFH habe im Urteil vom 12. September 2001, IX R 39/97, BFH/NV 2002, 968 ausgeführt, dass Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen würden, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand deutlich erhöht werde.

    Dies setzt voraus, dass mindestens drei Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung, nämlich Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen und Fenster, von Grund auf erneuert werden (sog. Standardsprung; im Einzelnen: BFH vom 12. September 2001 IX R 39/97, BStBl. II 2003, 569, zu II. 3. a).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
    Eine "wesentliche Verbesserung" ist bei einem Wohngebäude gegeben, wenn der Gebrauchswert (das Nutzungspotential; vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b bb) des Gebäudes durch die Baumaßnahmen in bestimmter Weise gehoben wird.

    "Ursprünglicher Zustand" ist der Zustand zum Zeitpunkt der Übernahme des Wirtschaftsgutes durch den Steuerpflichtigen (grundlegend: BFH vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BStBl. II 1996, 632).

  • BFH, 07.03.2002 - III R 13/99

    Betriebsgebäude - Wärmeversorgung - Versorgungsanlage - Zulagenbegünstigtes

    Auszug aus FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
    Auszunehmen hiervon ist die neue Lüftungsanlage, die bereits ihrerseits die Voraussetzungen einer Betriebsvorrichtung erfüllt (s. dazu BFH vom 7. März 2002 III R 13/99, BStBl. II 2002, 433; vom 9. August 2002 III R 43/98, BStBl. II 2002, 100).
  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Auszug aus FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
    Hingegen beziehen sich die "Erweiterung" und die "wesentliche Verbesserung" i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz 1 (2. und 3. Alternative) HGB auf ein bereits vorhandenes, nämliches Wirtschaftsgut (BFH vom 23. November 2004 IX R 59/03 BFH/NV 2005, 543 m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2002 - III R 8/99

    Wärmerückgewinnungsanlage als Betriebsvorrichtung

    Auszug aus FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
    Entscheidend ist, ob die Gegenstände von ihrer Funktion her unmittelbar zur Ausübung des Gewerbes genutzt werden (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 9. August 2001 III R 43/98, BStBl. II 2002, 100; vom 5. September 2002 III R 8/99, BStBl. II 2002, 877).
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 8/96

    Keine Rückstellung für künftige Herstellungskosten

    Auszug aus FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können sogenannte Mietereinbauten beim Mieter (bzw. Pächter) zu einem aktivierbaren Wirtschaftsgut führen, wenn die Einbauten in einem einheitlichen Nutzungszusammenhang mit dem Betrieb des Mieters stehen (s. z.B. BFH vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BStBl. II 1994, 164; vom 19. August 1998 XI R 8/96, BStBl. II 1999, 18).
  • BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94

    Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den

    Auszug aus FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
    Bautechnisch trennbare Maßnahmen können gleichwohl mit anderen Maßnahmen zu beurteilen sein, wenn sie durch diese bedingt sind (BFH vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BStBl. II 1996, 649).
  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können sogenannte Mietereinbauten beim Mieter (bzw. Pächter) zu einem aktivierbaren Wirtschaftsgut führen, wenn die Einbauten in einem einheitlichen Nutzungszusammenhang mit dem Betrieb des Mieters stehen (s. z.B. BFH vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BStBl. II 1994, 164; vom 19. August 1998 XI R 8/96, BStBl. II 1999, 18).
  • BFH, 28.05.2003 - II R 41/01

    Abgrenzung Gebäude/Betriebsvorrichtung

  • BFH, 21.02.1978 - VIII R 148/73

    Aufwendung - Miete - Aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut - Scheinbestandteil -

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.01.2002 - 2 K 2921/99

    Anschaffung einer Wohnung nach Ablauf des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung

  • FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07

    Betriebsvermögen und Ansparrücklage

    Mietereinbauten könnten zu einem aktivierbaren Wirtschaftsgut des Mieters führen, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand handele (FG des Saarlandes vom 7. Februar 2006 1 K 330/02 m.w.N.).
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